Die Anfrage einer Offerte, so wie die Offerte selber sind für beide Seiten nicht verpflichtend.
Ein Vertragsverhältnis kommt nur zustande, wenn der Klient dies ausdrücklich wünscht und beide Seiten einen endgültigen Vertrag abschließen. Dieser kann jedoch durch Sondervereinbarungen von der Offerte abweichen.
Eine Offerte ist nicht Bestandteil eines offiziellen Vertrages.